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   OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15 (L)   

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https://dejure.org/2015,47386
OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15 (L) (https://dejure.org/2015,47386)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2015 - 7 W 40/15 (L) (https://dejure.org/2015,47386)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 7 W 40/15 (L) (https://dejure.org/2015,47386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 1; HöfeO § 5
    Wegfall der Hofeseigenschaft

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 1 ; HöfeO § 5
    Wegfall der Höfeeigenschaft bei Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes durch einen Dritten und dessen testamentarische Einsetzung zum Hoferben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verlust der Höfeeigenschaft bei Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen an Verwandte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Cousin als Hoferben eingesetzt - Der Sohn eines verstorbenen Hofeigentümers ficht dessen Testament an und pocht auf Wegfall der Hofeigenschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verlust der Höfeeigenschaft bei Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen an Verwandte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Maßgeblich ist damit, ob die Betriebseinheit im Zeitpunkt des Erbfalls bereits auf Dauer aufgelöst war (BGH, Beschluss vom 29.11.2013, Az.: BLw 4/12, Jurisdokument, Rdnr. 39).

    Dabei ist jedoch der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen (BGH, Beschluss vom 29.11.2013 Az.: BLw 4/12, a. a. O., Rdnr. 45; OLG Celle, Beschluss vom 21.10.2002, Az: 7 W 27/02 (L), Jurisdokument, Rdnr. 27; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 7 W 126/10 (L), Jurisdokument, Rdnr. 47; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).

  • OLG Köln, 05.11.2012 - 23 WLw 7/12
    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Von landwirtschaftlichen Besitzungen kann dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres wiederhergestellt werden kann (OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).

    Dabei ist jedoch der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen (BGH, Beschluss vom 29.11.2013 Az.: BLw 4/12, a. a. O., Rdnr. 45; OLG Celle, Beschluss vom 21.10.2002, Az: 7 W 27/02 (L), Jurisdokument, Rdnr. 27; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 7 W 126/10 (L), Jurisdokument, Rdnr. 47; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).

  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Wenn der landwirtschaftliche Betrieb als potentiell leistungsfähige Wirtschaftseinheit in der Lebenswirklichkeit nicht mehr existiert und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Eigentümer eine funktionsfähige Betriebseinheit in absehbarer Zeit wiederherstellen kann oder will, ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung nicht mehr vorhanden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2005, Az: 10 W 31/04, Jurisdokument, Rdnr. 29).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 9/10

    Hof im Sinne der Höfeordnung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Das Landwirtschaftsgericht ist bei seiner Bewertung nicht an die Feststellung des Finanzamtes gebunden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2012, Az 10 W 6/12 und BGH Beschluss vom 15.04.2011, NJW 2011, 2133).
  • OLG Celle, 21.03.2011 - 7 W 126/10

    Anforderungen an den Nachweis der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Dabei ist jedoch der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen (BGH, Beschluss vom 29.11.2013 Az.: BLw 4/12, a. a. O., Rdnr. 45; OLG Celle, Beschluss vom 21.10.2002, Az: 7 W 27/02 (L), Jurisdokument, Rdnr. 27; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 7 W 126/10 (L), Jurisdokument, Rdnr. 47; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 10 W 6/12

    Anforderungen an das Verfahren zur Feststellung des Wirtschaftswerts im

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Das Landwirtschaftsgericht ist bei seiner Bewertung nicht an die Feststellung des Finanzamtes gebunden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2012, Az 10 W 6/12 und BGH Beschluss vom 15.04.2011, NJW 2011, 2133).
  • OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02

    Höfeverfahren: Hofeigenschaft eines Grundbesitzes, für den ein Hofvermerk im

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Dabei ist jedoch der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen (BGH, Beschluss vom 29.11.2013 Az.: BLw 4/12, a. a. O., Rdnr. 45; OLG Celle, Beschluss vom 21.10.2002, Az: 7 W 27/02 (L), Jurisdokument, Rdnr. 27; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 7 W 126/10 (L), Jurisdokument, Rdnr. 47; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 16.06.2008 - 7 W 105/07
    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15
    Die Beantwortung der Frage der Hofeigenschaft bedarf einer umfassenden Gesamtwürdigung und Bewertung aller in Betracht kommender Tatsachen wie z. B. das Vorhandensein von einsetzbaren lebenden und toten Inventars, geeigneten Wirtschaftsgebäuden und landwirtschaftlichen Flächen, das Vorhandensein eines geeigneten Hofnachfolgers sowie Art und Weise und vor allem Grund der Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Prüfung der Frage, ob aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung des erforderlichen Kapitaleinsatzes die Wiederinbetriebnahme des Hofes aus den Erträgnissen des Hofes bezahlt werden kann, ohne dessen Existenz in Frage zu stellen (OLG Celle, Urteil vom 16.06.2008, Beschluss vom 16.06.2008, Az.: 7 W 105/07 (L), Jurisdokument Rdnr. 25).
  • OLG Celle, 11.11.2016 - 7 W 38/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Kriterien der Hofeigenschaft; Voraussetzungen

    a) Die Beantwortung der Frage der Hofeigenschaft bedarf einer umfassenden Gesamtwürdigung und Bewertung aller in Betracht kommender Tatsachen wie z.B. das Vorhandensein von einsetzbarem lebenden und toten Inventar, geeigneten Wirtschaftsgebäuden und landwirtschaftlichen Flächen, das Vorhandensein eines geeigneten Hofnachfolgers sowie Art und Weise und vor allem Grund der Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Prüfung der Frage, ob aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung des erforderlichen Kapitaleinsatzes die Wiederinbetriebnahme des Hofes aus den Erträgnissen des Hofes bezahlt werden kann, ohne dessen Existenz in Frage zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 29.10.2015 - 7 W 40/15, juris-Rdnr. 31 mwN).

    Der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, wäre dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprächen (BGH, Beschl. v. 29.11.2013 - BLw 4/12, Rdnr. 45; Senat, Beschl. v. 29.10.2015 - 7 W 40/15, juris-Rdnr. 31 - je mwN).

  • OLG Hamm, 06.11.2023 - 10 W 174/22

    Handeln eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zeitpunkt des Eintritts des

    Es kommt nicht darauf an, ob der Betrieb als Voll- oder Nebenerwerbsbetrieb geführt wird (vgl. etwa zum Wiederanspannen als Nebenerwerbsbetrieb: OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 7 W 40/15 (L) -, Rn. 48, juris).
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Zudem müsste hinter den Maßnahmen auch subjektiv der feststellbare Wille des Hofeigentümers gestanden haben, dass von der Hofstelle aus nie wieder Landwirtschaft betreiben werden solle oder könne (BGH, AUR 2014, 102; OLG Celle, AUR 2016, 99).
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